Module

Module / Ausbildungseinheiten (Berufskraftfahrerqualifizierung)

Module nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG)
 Alle Fahrer/-innen  im Güter- und Personenverkehr müssen eine beschleunigte Grundqualifikation (GQ) mit Abschlussprüfung IHK oder die 3-jährige Berufsausbildung (BKF) mit IHK- Abschluss absolvieren.

Während Ihrer Berufsausübung müssen sie regelmäßige Weiterbildungen (WB) nachweisen, sofern sie:
Fahrten als selbständige oder angestellte Fahrerinnen und Fahrer durchführen und
mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis ab Klasse C1, C1E und C, CE
sowie D, D1, D1E-Klassen erforderlich ist.
Diese Weiterbildung kann auf 5 Module á 7 Stunden aufgeteilt werden und schließt mit einem Trägerzertifikat ab.

Die Pflicht zu Weiterbildung betrifft nicht:
    . KFZ mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit < 45 km/h
    . KFZ von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz ect.
    . KFZ, die zur Notfallrettung eingesetzt werde
    . KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofernes                                                       sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
    . KFZ zur Straßenreinigung



Zugangsvoraussetzungen:
Führerscheininhaber C/CE oder D/DE ohne
Grundqualifizierung zum EU-Berufskraftfahrer




Weiterbildung im gewerblichen Bereich ist gem. BKrFQG seit 10.09.2008 für Bus und seit 10.09.2009 für LKW Pflicht. Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr müssen alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Diese Weiterbildung wird in der Regel auf 5 Module á 7 Stunden aufgeteilt.

Vorrangige Ziele sind bei der Weiterbildung die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sowie rationelleres Fahrverhalten. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung nunmehr verpflichtend – auch für Aushilfsfahrer.
 
Module / Lerneinheiten:
 Schulungen Güterverkehr

Modul 1: Kinematische Kette | Energie & Umwelt
     
Modul 2: Ladungssicherung

Modul 3: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
   
Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität                    | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit   
        
Modul 5: Unternehmensbild &  Marktordnung                                         im Güterkraftverkehr |
                 Gesundheit & Fitness
 Schulungen Personenverkehr

Modul 1: Kinematische Kette | Energie & Umwelt

Modul 2: Sicherheit der Fahrgäste 

Modul 3: Sozialvorschriften für den Personenverkehr                                                      
Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität                  | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit  

Modul 5: Unternehmensbild & Marktordnung
                 im Personenverkehr |                                                                Gesundheit & Fitness   
 Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
 
Seit dem 23. Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
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