Beschleunigte Grundqualifikation für Fahranfänger 140 Stunden
Beschleunigte Grundqualifikation/ Teilqualifikation nach BKrFQG
140 Stunden
EU-Berufskraftfahrer – Was ist das?
Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG hat der Bundesrat am 07.07.2006 das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Vorrangige Ziele sind dabei die Verbesseurng der Sicherheit im Straßenverkehr sowie rationelleres Fahrverhalten. Für alle, die gewerblich LKW oder Omnibus fahren, ist die Weiterbildung der Fahrer nunmehr verpflichtend – auch für Aushilfsfahrer.
Die Pflicht zur Grundausbildung betrifft:
Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr müssen eine Grundqualifikation (GQ) mit Abschlussprüfung IHK durchführen.
Die Grundqualifikation kann entweder in einer dreijärigen Ausbildung oder in der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden) erworben werden. Unsere Akademie bietet Ihnen die beschleunigte Grundqualifikation an.
Theoretische und praktische Schulungseinheiten:
Ladungssicherung in Theorie und Praxis
Gesundheit Verkehrs- und Umweltsicherheit
Dienstleistung
Logistik
Sozialvorschriften
Vorschriften für den Güterverkehr (Lenk- und Ruhezeit)